SK, Strafen & Beschlüsse|

Die SK hat folgende Maßnahmen gegen den Verein SV Internationale Schule Hannover beschlossen:

  • Verhängung einer Strafgebühr in Höhe von 50,00 € (Nr. 3.3.7 der “DFB GuE 2015/2016”, unentschuldigtes Fehlen eines Schiedsrichters pro Spiel (Tunierspieltage))

Begründung:

Für einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sind Schiedsrichter von zentraler Bedeutung. Deshalb haben die Vereine die Pflicht, für den Spielbetrieb Schiedsrichter zu stellen und Aufgeboten nachzukommen.

Das Aufgebot erfolgte schriftlich über den Saisonmanager (§4 Nr. 1 Schiedsrichterordnung (SRO)) als nicht namentliches Aufgebot an den Verein SV Int. Schule Hannover (§4 Nr. 2, SRO). Die Schiedsrichter und Vereine sind verpflichtet dem Aufgebot Folge zu leisten (§4 Nr. 5, SRO). Wenn einem Aufgebot nicht Folge geleistet werden kann, muss in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung an die aufbietende Stelle erfolgen (§4 Nr. 6, SRO).

Am 27.09.2015 war der SV Int. Schule Hannover aufgeboten worden, das Spiel Nr. 4 in der Regionalliga Nordwest U13 Junioren (KF) – Staffel B zwischen dem Buxtehude SV und dem MTV Mittelnkirchen in Steinkirchen zu leiten. Nach dem Spieltag wurde die Schiedsrichterkommission durch die Spielberichte darauf aufmerksam, dass der SV Int. Schule Hannover einen Schiedsrichter ohne Lizenz aufgeboten hatte. Der SK liegen bis zum heutigen Tage keine Entschuldigungen vor. Das Spiel wurde von den Schiedsrichtern Marc Keller (ISH, ohne Lizenz) und Jan-Felix Schroeder (ISH, LJ) geleitet.

Der SV Int. Schule Hannover ist somit seiner Pflicht, den Aufgeboten Folge zu leisten, nur teilweise nachgekommen und ist, gemäß Schiedsrichterordnung, zu bestrafen.

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