Die SBK hat folgende Maßnahme gegen den Verein Hannover 96 beschlossen:
- Die SBK erhebt keine Strafgebühr wegen des Teamrückzugs der U11.
Begründung:
In den DFB SBK wurde ein begründeter Teamrückzug in Abhängigkeit von COVID-19 zu einem späteren, als normal üblichen, Termin unter §8.2. gestattet.
Da noch kein Spiel in dieser Liga ausgetragen wurde, sieht die SBK von einer Strafgebühr nach § 3.2.4 der GuE ab (Strafgebühr pro bereits gespieltem Spiel).